Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Rechtslage

FEMORA Swiss, Löwenschanz 1, CH-8280 Kreuzlingen, Schweiz, nachfolgend „FEMORA Swiss“ genannt, betreibt diesen Online-Shop auf Rechnung von Femora Swiss, handelsregisterlicher Firmensitz Kreuzlingen, Löwenschanz 1, 8280 Kreuzlingen Schweiz. Der Online-Shop kann nur mit einem passwortgeschützten Zugriff benutzt werden. Alle Bestellungen und Käufe über den Online Shop führen zu einer Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und FEMORA Swiss.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen

FEMORA Swiss bearbeitet die angenommenen Bestellungen gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung gültig sind. Die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen können von der Website www.angebotsmappen.ch unter dem Stichwort: »Unsere AGB« eingesehen werden. FEMORA Swiss behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern und/oder zu ergänzen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht in den Vertrag eingebunden werden.

III. Vertragsabschluss/Vertragsrücktritt

Der Vertrag tritt in Kraft, nachdem FEMORA Swiss die Bestellung angenommen hat. FEMORA Swiss bestätigt die Bestellung per E-Mail. Wenn der Kunde bei der Aufgabe seiner Bestellung keine E-Mail-Adresse angibt, tritt der Vertrag erst bei Versand der Ware in Kraft. FEMORA Swiss behält sich das Recht vor, die Kreditwürdigkeit zu prüfen, auch nach Vertragsabschluss. Muss die Kreditwürdigkeit verneint werden, kann FEMORA Swiss vom Vertrag zurücktreten. FEMORA Swiss behält sich weiter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier (4) Wochen nicht geliefert oder wegen eines Fehlers in den Informationen des Bestellformulars die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.

IV. Rücksendung von Ware

1. FEMORA Swiss ist bereit, die Ware innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Erhalt durch den Kunden ohne Anfall von Kosten zurückzunehmen, sofern die Ware vollständig und intakt und weder beschädigt noch benutzt ist.

2. Die oben angegebene Adresse der Herren FEMORA Swiss ist die Adresse, an welche die Ware zurückzusenden ist. FEMORA Swiss trägt das bei Rücksendungen allenfalls entstehende Risiko und, grundsätzlich, auch die Versandkosten. Die Ware muss mit dem gleichen Transportmittel wie bei der Warenlieferung retourniert werden. FEMORA Swiss trägt keine zusätzlichen Transportkosen, die aufgrund der Wahl einer anderen Versandart entstehen. FEMORA Swiss erstattet sofort nach Erhalt der zurückgegebenen Ware den Kaufpreis plus, sofern der Kunde die Ware nicht gegen Nachnahme zurücksenden will, die Kosten für die Warenrücksendung auf ein vom Kunden angegebenes Konto.

3. Sofern die gelieferte Ware nicht der vom Kunden aufgegebenen Bestellung entspricht, sind die Rücksendungskosten vom Kunden zu tragen, wenn

o der Wert der Ware höchstens CHF 40.-- (vierzig Schweizer Franken) beträgt, oder
o der Wert der Ware CHF 40.-- (vierzig Schweizer Franken) übersteigt und der Kaufpreis oder die vereinbarte Anzahlung bei der Rückzahlung noch nicht vollständig bezahlt worden ist.

4. Das Recht, die Ware gemäss oben stehendem Punkt 1 zurückzusenden, gilt nicht für Bestellungen von Ware, die gemäss den Angaben des Kunden hergestellt oder die auf seine persönlichen Bedürfnisse (Besonderheiten) zugeschnitten worden ist.

V. Lieferung, Versand und Gebühren

1. FEMORA Swiss ist berechtigt, Teilsendungen zu machen, wenn eine bestimmte Anzahl bestellter Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. In solchen Fällen trägt FEMORA Swiss alle zusätzlichen Versandkosten.

2. In der Schweiz werden Lieferungen innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang der Bestellung ausgeführt, wobei diese Verpflichtung nicht bindend ist. Kunden werden von FEMORA Swiss über die Lieferverzögerungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt, wenn die Gesellschaft aufgrund grosser Nachfrage die bestellte Ware nicht vorrätig hat. Wird Ware in andere Länder innerhalb der Europäischen Union oder in die Schweiz versandt, beträgt die Lieferfrist fünf Werktage.

3. Lieferungen ausserhalb der Europäischen Union und der Schweiz können zur Erhebung von Einfuhrzöllen (Zollgebühren) führen, die zulasten der Kunden gehen.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungsfristen von FEMORA Swiss betragen 30 (dreissig) Tage ab Rechnungsdatum, mit Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

2. Bei Zahlungsverzug ist FEMORA Swiss berechtigt, auf den Bestellbetrag Zinsen in Höhe von 5% (fünf Prozent) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3. Verrechnungen und Retentionen sind unzulässig, ausser wenn die Gesellschaft die Gegenforderungen nicht bestreitet oder sie vom Gesetz anerkannt werden.

VII. Eigentum

Alle gelieferten Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum von FEMORA Swiss.

VIII. Ansprüche (Gewährleistung)

1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, haben die Kunden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen das Recht, dass die Mängel behoben werden oder diese Ware durch einwandfreie Ware ersetzt wird (Recht auf Mängelbehebung). Kann trotzdem nicht Abhilfe geleistet werden, sind die Kunden berechtigt, eine entsprechende Kaufpreisreduktion zu erhalten oder, bei grösseren Mängeln, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, unabhängig von der Begründung, werden ausgeschlossen.

2. FEMORA Swiss übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht direkt von der Ware herrühren. Auch haftet die Gesellschaft nicht für Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt in den folgenden Fällen nicht:

2.1. nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von FEMORA Swiss oder ihren Agenten
2.2. Körperverletzung
2.3. Schäden infolge Fehlens einer Eigenschaft oder eines Merkmals der Ware, die von FEMORA Swiss zugesichert worden sind
2.4. Ansprüche aus Produkthaftplicht

IX. Datenschutz

Die Kunden stimmen der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, die sie der Gesellschaft für die Bearbeitung der Bestellung weitergegeben haben, zu.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen der Gesetzgebung von Deutschland/der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für Gesellschaften, die mit FEMORA Swiss Geschäfte abschliessen, ist Kreuzlingen. FEMORA Swiss ist zudem berechtigt, Klagen bei jedem Gericht einzureichen, das am Geschäftssitz des Kunden zuständig ist.